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Schwerpunkt

Bauträger- und Projektinsolvenz: fertigstellen oder verwerten?

Ein halbfertiges Bauvorhaben ist die schwierigste Immobilie im Verfahren: Erwerber mit Ansprüchen, Bauunternehmer mit Sicherungshypotheken, Grundpfandgläubiger, offene Restkosten und ein Markt, der unfertige Objekte scheut. Wir liefern Verkehrswert im Ist-Zustand, Fertigstellungskosten und den Businessplan für jede Option – aus einer Hand.

Ist-Wert & ResidualwertFertigstellungs-BusinessplanMassekreditbedarfBautenstand mit Bausachverständigen
Ausgangslage

Warum die Bauträgerinsolvenz eigene Zahlen braucht

Beim Bauträger fallen Immobilienbewertung und Unternehmensplanung zusammen. Das Grundstück ist belastet, das Gebäude unfertig, die Erwerber haben Raten nach MaBV gezahlt und Vormerkungen im Grundbuch, Bauunternehmer sichern offene Werklohnforderungen über Bauhandwerkersicherungshypotheken (§ 650e BGB), die finanzierende Bank hält die Grundschuld. Jede Option – Fertigstellung durch die Masse, Verkauf an einen Investor, Fertigstellung durch die Erwerbergemeinschaft, Zwangsversteigerung – verteilt Erlöse und Risiken anders.

Der Verwalter braucht dafür drei Zahlen, die zusammenpassen: den Verkehrswert im Ist-Zustand, die Restkosten bis zur Fertigstellung und den Wert nach Fertigstellung mit Abverkaufs- oder Vermietungsplan. Erst der Vergleich der Barwerte zeigt, welche Option für Masse und Gläubiger die bessere ist – und ob ein Massekredit für die Fertigstellung überhaupt darstellbar ist.

Typische Fragen, die wir beantworten

  • Was ist das Projekt heute wert – mit und ohne Erwerberbindungen?
  • Welche Restkosten, Bauzeit und Risiken hat die Fertigstellung?
  • Reicht der Abverkaufserlös für Massekredit, Bauunternehmer und Grundpfandgläubiger?
  • Was bringt der Verkauf im Ist-Zustand an einen Investor?
  • Welche Erlösverteilung ergibt sich in der Zwangsversteigerung?
  • Wie wirken sich Erwerberrücktritte oder Nachforderungen aus?
Optionenvergleich

Vier Wege – und was jeder an Zahlen braucht

Wir rechnen alle Optionen im selben Modell durch. So wird die Entscheidung vergleichbar, statt auf vier verschiedene Gutachten und Angebote gestützt zu sein.

Fertigstellung durch die Masse

Massekredit, Bauvertrag neu, Abverkauf
  • Höchster Erlös bei intaktem Markt
  • Erwerber bleiben im Projekt
  • Bau- und Vermarktungsrisiko in der Masse
  • Finanzierung der Restkosten nötig
Zahlen dafürRestkosten, Bauzeit, Abverkaufsplan, Massekreditbedarf und -rückführung, Wert nach Fertigstellung

Verkauf im Ist-Zustand

Investor oder Bauträger übernimmt
  • Schnelle Entlastung der Masse
  • Kein Fertigstellungsrisiko
  • Abschlag für Unfertigkeit und Bindungen
  • Erwerberverträge müssen geregelt werden
Zahlen dafürVerkehrswert im Ist-Zustand, Residualwert aus Investorensicht, Bieterunterlagen, Angebotsvergleich

Fertigstellung durch Erwerber

Erwerbergemeinschaft, Freigabe, Eigenregie
  • Erwerber sichern ihr Eigentum
  • Masse ohne Baurisiko
  • Koordination vieler Beteiligter
  • Lastenfreistellung mit Bank zu regeln
Zahlen dafürRestkosten je Einheit, Wert je Einheit fertig vs. unfertig, Ablösebeträge, Verteilungsschlüssel

Zwangsversteigerung

§ 165 InsO, ZVG
  • Geordnetes Verfahren, klare Rangfolge
  • Keine Mitwirkung des Schuldners nötig
  • Meist niedrigster Erlös
  • Lange Laufzeit, Erwerberrechte bleiben Thema
Zahlen dafürVerkehrswert für die Wertfestsetzung, bestehen bleibende Rechte, Erlösprognose mit Zuschlagsquoten, Verteilung
Vorgehen

So bewerten wir ein unfertiges Bauvorhaben

1. Bestandsaufnahme. Bautenstand je Gewerk und Einheit vor Ort, Abgleich mit Bauverträgen, Rechnungen und Baugenehmigung. Offene Mängel, Sicherungsmaßnahmen, Winterfestigkeit. Bei Bedarf mit einem Bauleiter oder Bausachverständigen aus unserem Netzwerk.

2. Rechtliche Bindungen. Erwerberverträge und gezahlte MaBV-Raten, Vormerkungen, Sicherungshypotheken der Bauunternehmer, Grundschulden, Freistellungsverpflichtungen der Bank, Bürgschaften. Diese Bindungen bestimmen, welcher Wert wem zusteht.

3. Werte. Verkehrswert im Ist-Zustand (Residualverfahren: Wert nach Fertigstellung abzüglich Restkosten, Risiko und Gewinn), Liquidationswert je Verwertungsweg, Wert nach Fertigstellung mit Abverkaufs- oder Vermietungsplan.

4. Businessplan. Fertigstellungs-Cashflow mit Bauzeitenplan, Restkosten, Reserven, Abverkauf, Erwerberzahlungen, Massekredit und Rückführung – als Grundlage für Beschluss, Finanzierung und Berichterstattung.

5. Beschlussvorlage. Optionenvergleich mit Barwerten, Risiken und Erlösverteilung – für Gläubigerausschuss, Grundpfandgläubiger und Massekreditgeber, auf Wunsch persönlich erläutert.

Auch für

Projektentwickler, Generalübernehmer, Grundstücksgesellschaften

Dasselbe Vorgehen gilt für Projekte ohne Erwerber – Vorratsgrundstücke mit Baurecht, begonnene Gewerbe- und Wohnprojekte, Revitalisierungen.

Grundstücke mit Baurecht

Residualwert nach Bebauungsplan, Baugenehmigung und Marktlage; Vergleich Verkauf als Baugrund gegen Weiterentwicklung.

Begonnene Gewerbeprojekte

Mietvorverträge, Forward-Deals, Baukostenrisiken; Fortführung mit Investor gegen Verwertung im Rohbau.

Sanierungsobjekte

Abgebrochene Revitalisierung: Wert im Zwischenzustand, Restkosten, Denkmal- und Fördermittelbindungen.

Fragen

Häufige Fragen zur Bauträgerinsolvenz

Wie schnell liegt eine erste Einschätzung vor?

Eine Wertindikation im Ist-Zustand mit grober Restkostenschätzung liefern wir in 5–10 Werktagen nach Begehung. Das vollständige Paket aus Gutachten, Restkostenschätzung und Fertigstellungs-Businessplan braucht in der Regel 3–5 Wochen – abhängig von Projektgröße und Unterlagenlage. Bei drohenden Sicherungsmaßnahmen (Winter, Vandalismus) priorisieren wir die Begehung sofort.

Wer ermittelt die Restkosten?

Die wirtschaftliche Kostenschätzung erstellen wir auf Basis von Bautenstand, Bauverträgen und Kostenkennwerten. Für die bautechnische Plausibilisierung – Mängel, Gewerkestand, Nachtragsrisiken – arbeiten wir mit Bauleitern und Bausachverständigen aus unserem Netzwerk zusammen oder mit dem Bauleiter, den Sie bereits beauftragt haben. Das Ergebnis ist eine Restkostenschätzung mit ausgewiesenen Reserven, die im Businessplan als Szenario abgebildet wird.

Wie gehen Sie mit den Erwerbern um?

Die Erwerberbindungen sind der Kern der Bewertung: gezahlte Raten, Vormerkungen, Rücktrittsrechte und die Frage, ob die Erwerber die Fertigstellung mittragen. Wir bilden sie einheitenscharf ab – wer hat wie viel gezahlt, welche Restzahlung steht aus, was ist die Einheit fertig und unfertig wert. Daraus ergibt sich, welche Option für Masse, Bank und Erwerber tragfähig ist. Die rechtliche Behandlung der Verträge (§ 103 InsO) bleibt beim Verwalter.

Können Sie den Massekreditgeber überzeugen?

Unser Fertigstellungs-Businessplan ist so aufgebaut, wie Banken und Mezzanine-Geber Projektfinanzierungen prüfen: Kostenplan mit Reserven, Bauzeitenplan, Abverkaufsszenarien, Sicherheiten und Rückführung. Wir stellen die Zahlen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen beim Finanzierer vor und beantworten die Rückfragen.

Immobilien-Sachverständiger für Insolvenzverfahren

Fertigstellen oder verwerten? Wir liefern die Entscheidungsgrundlage

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